- Veranstalterin
Veranstalterin ist die Kultur tut gut gemeinnützige Unternehmergesellschaft, Jungfernstieg 13, 18437 Stralsund (nachfolgend „Veranstalterin“), vertreten durch den Geschäftsführer: Herrn Nico Hartmann. - Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden zwischen dem Käufer eines Tickets und der Veranstalterin und/oder dem Besucher und der Veranstalterin Anwendung. Durch den Erwerb eines Tickets schließt der Ticketkäufer und der Besucher (nachfolgend „Kunde“) mit der Veranstalterin einen Veranstaltungsvertrag ab.
b) Jeder Kunde und Besucher erkennt die Rechte und Pflichten aus diesen AGB mit dem Ticketerwerb bzw. mit Betreten des Festivalgeländes an.
c) Das „Schallzentrale“-Open Air/ Festival (nachfolgend: Veranstaltung) findet auf den ausgewiesenen Veranstaltungsarealen statt, welches das eigentliche Veranstaltungsgelände und die Parkflächen umfasst. - Vertragsschluss und allgemeine Informationen zur Bestellung
a) Tickets können ausschließlich über die Online-Plattform der Veranstalterin, welche sich dem in die Website der Veranstalterin eingebundenen Online-Ticketing-Systems „pretix“ des technischen Betreibers (rami.io GmbH, Berthold-Mogel-Straße 1, 69126 Heidelberg, Deutschland – https://pretix.eu/about/de/imprint) bedient (sog. Vorverkauf), oder an der Abendkasse im Eingangsbereich des Veranstaltungsgeländes erworben werden. Die rami.io GmbH vermittelt über das Online-Ticketing-Systems „pretix“ im Auftrag der Veranstalterin die Buchungsbestätigung und wickelt den Bestellvorgang ab. Die Veranstalterin selbst ist Ausstellerin der Buchungsbestätigung und verantwortlich für die Durchführung der Veranstaltung.
b) Eine Ticket-Anfrage auf der Website enthält kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Sofern ein Kunde ein Ticket erwerben will, muss dieser hierfür auf der Website der Veranstalterin innerhalb des Bestellzeitraums das/die gewünschte/n Ticket/s auswählen, die abgefragten Daten vollständig und korrekt angeben (soweit zutreffend z.B. Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Name, Vorname der dritten Person, auf die das jeweilige Ticket ausgestellt werden soll) und sodann über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot gegenüber der Veranstalterin zum Kauf des/der Tickets abgeben. Vor dem Abschicken der Bestellung kann sie die Daten jederzeit ändern und einsehen. Das Angebot zum Kauf des/der Tickets kann nur abgegeben und an die Veranstalterin übermittelt werden, wenn die Person zuvor durch Anklicken der entsprechenden Checkbox diese AGB akzeptiert und dadurch in ihren Antrag aufgenommen hat. Erst mit Übermittlung einer Bestätigung der Bestellung und Rechnungsstellung kommt ein endgültiger Vertrag mit dem Kunden zustande.
c) Ein Kunde darf für sich höchstens zehn (10) Einzel-Tickets bestellen. Für den Fall, dass eine Bestellung mehr als zehn Tickets umfasst, behält sich die Veranstalterin vor, diese zu stornieren.
d) Eine Bestellung ist ausschließlich für volljährige und vollumfänglich geschäftsfähige Kunden möglich.
e) Eine Rückgabe von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ebenso besteht auch bei Onlinebestellungen kein Widerrufsrecht gemäß §312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB. - Weitergabe von Tickets
a) Die Weitergabe bzw. der Verkauf von Tickets und die damit verbundene Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten ist dem Grunde nach zulässig, es sei denn
aa) dass gegen den Dritten ein Hausverbot besteht und dieser Umstand dem Kunden bekannt war bzw. bekannt sein musste
bb) das Ticket wird zu einem höheren Preis angeboten als der von der Verkäuferin aufgerufene Ticketpreis (Brutto; inkl. VVK Gebühren, soweit diese anfallen)
cc) es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf.
dd) es handelt sich um ein personalisiertes bzw. nicht übertragbares Ticket
ee) der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von der Veranstalterin nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet (z. B. eBay).
ff) die Übertragung steht in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Werbemaßnahmen, nicht autorisierten Reisepaketen, Bonuszugaben oder Gewinnspielen.
b) Sollte die Veranstalterin feststellen, dass der Kunde gegen eine oder mehrere der Regelungen unter a) verstoßen hat, kann die Veranstalterin die entsprechenden Tickets sperren und dem Kunden/Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Festivalgelände verweigern bzw. ihn des Geländes verweisen, einen zukünftigen Verkauf von Tickets jeder Art dem Kunden gegenüber verweigern, ein Hausverbot aussprechen, sowie für jeden Verstoß gegen Ziffer 4 a) die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu maximal 2.500,00 EUR fordern. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird durch die Veranstalterin im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche der Veranstalterin wegen des Verstoßes anzurechnen. Die Veranstalterin behält sich vor, in einem solchen Fall in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in der Zukunft zu verhindern.
c) Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.
d) Nach der Entwertung einer Eintrittskarte – sei es durch die Veranstalterin oder ein beauftragtes Unternehmen – ist eine Übertragung des Tickets ausgeschlossen. - Einlass zum Veranstaltungsgelände
a) Ein gültiges Ticket oder ein unversehrtes, von der Veranstalterin oder ihren Beauftragten ausgegebenes Veranstaltungsarmband berechtigt – ausschließlich – eine Person zum Besuch der Veranstaltung/ Einlass auf das Veranstaltungsgelände. Beim ersten Zutritt zum Veranstaltungsgelände muss das Ticket im Eingangsbereich gegen ein Veranstaltungsarmband eingelöst werden. Wird das Gelände zwischenzeitlich verlassen, so ist beim Wiedereintritt ein verschlossen getragenes und unversehrtes Veranstaltungsarmband zwingend erforderlich. Bei Beschädigung oder Öffnung, verliert dieses seine Gültigkeit, sofern nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
b) Der Besucher hat vor dem Verlassen des Festivalgeländes eigenverantwortlich zu kontrollieren, ob das eigene Veranstaltungsarmband unversehrt ist. Sollte dieser vor Verlassen des Veranstaltungsgeländes feststellen, dass das Veranstaltungsarmband beschädigt oder geöffnet ist, kann dieser unter Vorweisung des entwerteten Tickets ein neues Veranstaltungsarmband verlangen. Das beschädigte Veranstaltungsarmband wird in diesem Fall von der Veranstalterin eingezogen und vernichtet. Sollte der Besucher jedoch das Gelände verlassen haben und mit einem beschädigten oder geöffneten Veranstaltungsbändchen zurückkehren, verliert dieses die Gültigkeit. Ein Wiedereintritt ist in diesem Fall grundsätzlich ausgeschlossen.
c) Beim Zutritt zum Festivalgelände wird eine Sicherheitskontrolle durch das Sicherheitspersonal vor Ort durchgeführt. Das Personal ist angewiesen, insbesondere beim Betreten des Veranstaltungsgeländes eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
d) Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, einzelnen Besuchern den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere
aa) das Mitführen von verbotenen Gegenständen (gemäß Ziffer 6),
bb) ein offensichtlicher stark durch Alkohol oder Betäubungsmittel berauschter Zustand des Besuchers,
cc) eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung des Besuchers,
dd) eine Verletzung bzw. bewusste Umgehung von jugendschützenden Vorschriften durch den Besucher selbst oder Begleitpersonen,
e) Führt einer der vorgenannten wichtiger Gründe zur Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarte oder das Veranstaltungsbändchen ihre Gültigkeit; Eine Erstattung des Eintrittspreises findet in diesem Fall nicht statt.
f) Vor den Außenbühnen des Veranstaltungsgeländes ist ausreichend Platz für alle Besucher. Der Zugang auf die Bühnen, VIP-Bereiche und Indoor-Bühnen, soweit diese im Einzelfall vorhanden sind, ist – aus Sicherheitsgründen – begrenzt. Die Veranstalterin ist berechtigt, den Zugang zu diesen Bereichen bei Erreichen der Kapazitätsgrenze ganz oder teilweise, kurzfristig oder dauerhaft zu sperren. Bei Verlassen dieser Bereiche innerhalb des Veranstaltungsgeländes besteht zudem kein Recht auf Wiedereinlass. Rechtzeitiges Erscheinen wird daher dringend empfohlen. Den Weisungen des Ordnerpersonals ist Folge zu leisten. - Verbotene Gegenstände
a) Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist das Mitführen von Glasflaschen und sonstigen Glasbehältern, soweit diese nicht durch die Veranstalterin auf dem Festivalgelände gegen Entgelt ausgegeben worden sind, Tieren, Drogen, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Fackeln, pyrotechnischen Gegenständen, Trockeneis, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Drohnen (sowie deren Fernsteuerung über dem Gelände), Vuvuzelas, Megaphonen, kommerziellen, politischen oder religiösen Gegenständen aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art verboten.
b) Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände auszusprechen.
c) Die Veranstalterin ist zudem berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen. Dies gilt nicht, soweit die Inbesitznahme durch gesetzliche Vorschriften (bspw. Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz) untersagt ist. - Hausrecht / Verhaltensregeln / Fotografieren und Filmen
a) Das Hausrecht wird von der Veranstalterin oder durch deren Personal (einschließlich der eingesetzten Sicherheitsdienste) ausgeübt. Auf dem Veranstaltungsgelände gilt die Haus- bzw. Veranstaltungsgeländeordnung der Veranstalterin. Den Weisungen des Personals der Veranstalterin ist unbedingt Folge zu leisten. Besuchern ist es hierbei u.a. untersagt auf dem Veranstaltungsgelände.
aa) verbotene Gegenstände i.S.d. Ziffer 6 mitzuführen,
bb) körperliche Gewalt gegen andere Besucher, das Personal der Veranstalterin oder sonstige Dritte auszuüben,
cc) Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,
dd) außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
ee) bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu beschädigen, zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,
ff) ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin gewerbsmäßig Handel zu treiben, Werbemaßnahmen oder Marketingaktionen durchzuführen.
gg) Bereiche und Räume zu betreten, die für die allgemeinen Besucher nicht freigegeben sind, bzw. auf Bühnen, Zelte, Traversen o.ä. zu klettern.
b) Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen mittels Smartphones oder Digitalkameras (keine Profiausrüstung) für den privaten Gebrauch ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Jede darüber hinausgehende Herstellung von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung der Veranstalterin ist untersagt.
c) Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln verstoßen, können durch die Veranstalterin bzw. deren Personal vom Veranstaltungsgelände verwiesen und ihnen gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen werden.
d) Besteht ein vorgenannter wichtiger Grund und die Veranstalterin verweist den Besucher vom Veranstaltungsgelände, verliert das Ticket oder das Veranstaltungsarmband seine Gültigkeit. Eine Erstattung des Eintrittspreises findet nicht statt. - Veranstaltungsabsage / Veranstaltungsabbruch / Veranstaltungsablauf
a) Wird die Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr.
b) Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das Festival sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des bereits laufenden Festivals aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, insbesondere aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, die Veranstalterin hat dies grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
c) Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund einer Verschiebung oder Absage der Veranstaltung ist ausgeschlossen.
d) Die Veranstalterin hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, die Länge und den Inhalt der einzelnen Darbietungen und übernimmt daher gegenüber dem Besucher hierfür keine Haftung.
e) Das Ticket berechtigt zum einmaligen Besuch auf dem Festivalgelände. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows oder Auftritten bzw. Konzerten einzelner Künstler, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen die Veranstalterin, solange die Abweichungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
f) Verspätungen und Änderungen einzelner Programmpunkte sind möglich. Änderungen wird die Veranstalterin unverzüglich online auf der Homepage (www.kulturtutgut.com) bekanntgeben. - Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke
a) Dem Besucher ist bewusst, dass im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung, insbesondere vor der Bühne/ den Bühnen eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Die Veranstalterin ist bestrebt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzungen sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte sicherzustellen, dass der Besucher durch den Schallpegel keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Gehörschutz (wie „Ohrstöpsel“) zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen.
b) Der Aufenthaltsort vor bzw. auf den jeweiligen Bühnen sowie die Aufenthaltsdauer ist durch den Besucher eigenverantwortlich an die jeweils individuellen Hörgewohnheiten und die damit verbundene Zuträglichkeit anzupassen. - Jugendschutz
a) Für jede Veranstaltung gelten die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
b) Jugendliche unter 18 Jahren haben keinen Zutritt zur Veranstaltung (§1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). - Haftungsbeschränkung
a) Die Veranstalterin haftet im Geltungsbereich dieses Vertrages bei Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglichen Haftung auf den Ersatz von Schäden bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch die Veranstalterin, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachfolgend „Kardinalpflicht“), ist die Haftung der Veranstalterin auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Die Veranstalterin haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den Kardinalpflichten i.S.d. Vertrages gehören.
b) Die Haftungsbeschränkungen i.S.d. AGB gelten ausdrücklich nicht, für Ansprüche,
- die auf einer schuldhaften Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit beruhen,
- die aus dem Produkthaftungsgesetz folgen,
- wegen arglistiger Täuschung, oder
- aufgrund einer von der Veranstalterin übernommenen Garantie für die Beschaffenheit oder für ein von der Veranstalterin übernommenes Beschaffungsrisiko.
c) Die Haftungsbeschränkungen i.S.d. AGB gelten auch im Verhältnis zu den gesetzlichen Vertretern (persönliche Haftung) und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin, jedoch nur zu deren Gunsten.
d) Die Veranstalterin haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen geschieht auf eigene Gefahr.
- Recht am eigenen Bild
Die Veranstalterin und durch sie beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des Festivals, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Tätigkeiten der Veranstalterin und ihrer verbundenen Unternehmen. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden. - Datenschutz
Siehe Reiter Datenschutz unter (…-HYPERLINK EINBINDEN). - Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel / Sonstiges
a) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Die Veranstalterin behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.
c) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Eine solche Regelung, die dem beabsichtigten Zweck rechtswirksam am nächsten kommt, soll an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarung treten. Gleiches gilt im Falle von Regelungslücken.
d) Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstalterin nicht bereit und nicht verpflichtet ist, an Verfahren zur Streitbeilegung – jeder Art – vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. - Parkplätze
Das Parken ist auf den von der Veranstalterin ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. Die Veranstalterin behält sich vor, eine Parkordnung aufzustellen und für einen Kfz-Stellplatz auf diesen Parkflächen/-plätzen einen Unkostenbeitrag für Personal, Renaturierung und Miete zu erheben.